Herrenlos und ohne Rechte - Straßentiere in der EU

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Man trifft sie besonders häufig auf den Straßen Süd- und Osteuropas: Streuner, herrenlose Hunde und Katzen, die einfach ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen wurden. Auf sich alleingestellt, suchen sie verzweifelt nach Essensresten oder Anschluss. In den meisten EU-Ländern kennen die Behörden kein Erbarmen mit Streunern. Ihre Antwort lautet: einfangen und töten! Mancherorts werden die Hunde und Katzen auf grausamste Weise vergiftet, erschlagen oder direkt auf Müllhalden lebendig begraben; so geschehen z.B. in der Türkei und in Rumänien. Tiere, die nicht den Vergiftungsaktionen auf den Straßen zum Opfer fallen, landen oft in städtischen "Tötungsstationen". Wer von hier nicht vermittelt oder von Tierschützern gerettet werden kann, stirbt.

Was kaum jemand ahnt: Mit dem Elend wird mancherorts gutes Geld verdient. Denn viele Gemeinden geben ihre Verantwortung für die Streunertiere an private Firmen ab. Diese "Tierheimbetreiber" wiederum beschäftigen Tierfänger, die nach "Stückzahlen" entlohnt werden. Kein Wunder also, dass die Auffanglager gut gefüllt sind. In Italien, wo das Töten der Tiere verboten ist, erhalten private Betreiber solcher Stationen die stattliche Unterstützung von 3 bis 5 Euro pro Hund und Tag. Kein geringes Einkommen, wenn man bedenkt, dass in den Lagern häufig bis zu TAUSEND Hunde eingepfercht sind. Diese Finanzmittel - eigentlich zur "Versorgung" der Tiere und zur Unterhaltung der Einrichtung gedacht - fließen meist in die privaten Taschen der Betreiber. Die Tiere dagegen leben unter katastrophalen Bedingungen, an Futter und Wasser wird bei den Todeskandidaten gespart und einen Tierarzt sehen kranke Tiere nie! Kontrollen seitens der Behörden gibt es nicht. Dieses Beispiel zeigt, dass ein TÖTUNGSVERBOT ALLEINE noch lange kein tiergerechtes Leben bedeutet; eher ein STERBEN AUF RATEN.

 

Innerhalb der EU stößt das Thema Tierschutz und speziell das Schicksal der Straßentiere auf wenig Interesse. Der Tierschutz obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten und entsprechende Paragrafen regeln meist nur den Warenverkehr und Gesundheitsfragen. Und dies nicht etwa zum Schutz der Tiere, sondern in erster Linie zum Schutz der Menschen. Beispiel Tollwutimpfung: Sie soll vor Ansteckung des Menschen bewahren.
Die 2007 vorgestellte "EU-Tiergesundheitsstrategie - Vorbeugen ist besser als Heilen" stimmt vorsichtig optimistisch. Ziel ist es demnach, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Tiere zu verbessern: explizit auch der Heim- und Wildtiere. Folglich müssen auch Straßentiere vor Ort behandelt, gekennzeichnet, geimpft, registriert, entwurmt und kastriert werden. Dieses Strategiepapier bietet seitens des Tierschutzes einen neuen Handlungsansatz auf EU-Ebene!

ohne Worte...... Das, was der Mensch den Tieren antut, kann kein Mensch dieser Welt wieder gutmachen......

 

Mallorca

Auf der spanischen Ferieninsel führen Straßenhunde noch immer ein trauriges Schattendasein - trotz Abertausender internationaler Gäste. Das "Tierheim" Son Reus in Palma ist eines von insgesamt drei Einrichtungen auf der Insel, die Fund- und Abgabetiere aufnehmen. Wie alle Tötungsstationen, liegt es außerhalb der Stadt, neben einer Müllanlage. Auf den ersten Blick macht Son Reus den Eindruck eines recht gut geführten Tierheims. Auf den zweiten Blick tun sich Abgründe auf! Kranke Tiere bleiben unversorgt, nach Ablauf bürokratisch festgelegter Fristen werden Hunde gnadenlos getötet. Zwischen 16 und 21 Tagen beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Hundes in Son Reus, Ausnahme sind die gechippten Fundhunde, deren Halter zunächst ermittelt werden müssen. Wer in dieser Zeit nicht vermittelt oder von Tierschützern gegen eine Gebühr von rund 34,- Euro gerettet wird, der stirbt. Erbarmen kennt man in Son Reus nicht. Selbst dann nicht, wenn in den Zwingern noch Platz zum Verbleib wäre. Die Katzen haben noch schlechtere Karten. Sie werden einfach sich selbst überlassen. Man wartet ab, bis Seuchen und Krankheiten ihr junges Leben beenden.

In Son Reus werden im Jahr durchschnittlich rund 5.000 Hunden getötet. Ob klein, groß, jung, alt, ob Rassehunde oder Mischlinge - hier zählt einzig das Ablaufdatum, die Frist. Dies hat Son Reus ebenfalls den Ruf einer Tötungsstation eingebracht. Gern hört das der Leiter, ein beamteter Veterinär der Stadt Palma, nicht.

Rumänien

Im Februar 2008 wurde ein Tierschutzgesetz erlassen, das die Tötung gesunder Tiere verbietet. Straßenhunde sind von dieser Regelung bislang ausgenommen. Die Folge: Als Lösung des Streunerproblems gibt es seitens der Kommunen ausschließlich Tötungsaktionen, meist auf sehr grausame Art. In Bukarest z.B. sind ca. 40.000 Straßenhunden betroffen und auch in der Stadt Brasov werden jede Woche ca. 150 Hunde von den städtischen Behörden getötet. Auch die Gemeinde Lugoj lässt die Straßenhunde durch brutale Fänger einsammeln und im Tierheim töten. Teils werden die Hunde noch lebend auf der Müllhalde verscharrt.

Spanien/Katalonien

Seit 2008 verbietet das neue Tierschutzgesetz die Tötung von Hunden und Katzen. Ausnahme sind z.B. an Leishmaniose erkrankte oder aggressive Tiere. Das Einschläfern muss vom Tierarzt unter den im Tierschutzgesetz festgelegten Bestimmungen durchgeführt werden. Da die meisten Gemeinden nicht auf das Tötungsverbot vorbereitet waren (behauptet man), baten viele um eine Verlängerung der Einführungsfrist. Nach Schätzungen unseres Partners TSV Manresa wurde rund 69 Gemeinden eine Verlängerung der Tötungserlaubnis von zunächst einem Jahr zugebilligt. Die Gemeinde Manresa hat nicht um Verlängerung gebeten, da sie dank unseres Partners, des TSV Manresa, bereits bei der Aufnahme von Tieren entlastet wird. Unser Partner übernimmt aus der Perrera alle Tiere, die Leishmaniose-negativ sind und die nicht unter die Kampfhundbestimmungen fallen.

Ungarn

Nach einer Recherche unseres Partners "Tierschutzprojekt Ungarn e.V." gibt es rund zwei Millionen Straßenhunde in Ungarn. Dagegen stehen 25 Tierheime, die über eine staatliche Zulassung verfügen, aber nur im geringsten Maß von staatlicher Seite unterstützt werden. Ungarn selbst verfügt seit 1999 über ein im Grundgesetz verankertes Tierschutzgesetz, das jedoch je nach Bedarf ausgelegt wird. Abgabetiere dürfen grundsätzlich sofort und Fundtiere nach 14 Tagen Aufbewahrungsfrist getötet werden. Dies hat durch einen Tierarzt zu geschehen, doch in der Realität legen die Hundefänger meist selbst Hand an (mit dem Hammer, der Axt oder Gift). Zusätzlich gibt es ca. 84 Hundefängeranlagen (Gyepmesteri Telep). Diese Anlagen befinden sich meist weit außerhalb der Städte. Hundefänger haben die Aufgabe streunende Tiere oder Abgabetiere einzufangen bzw. abzuholen, hierzu zählen auch Tierkadaver. So liegen auf dem vorderen Teil der Pritschenwagen die toten Hunde und auf der hinteren Ladefläche die lebenden Hunde. Insgesamt gelangen ca. 2.500 Tiere pro Monat in die Hundefängeranlagen, abgeschottete und durch Sicherheitsdienste bewachte Gehöfte. Hier werden sie fabrikmäßig getötet. Dies geschieht ohne jegliche staatliche Kontrolle.

Türkei

Gängige Praxis im Umgang mit Streunern sind Tötungsaktionen. Sei es durch die direkte Vergiftung der Straßenhunde oder das Töten in den staatlichen Tierauffangstationen. Aus EU-Mitteln wurden ebenfalls Kastrationsaktionen finanziert, die einem Massenmord gleichkamen. In Istanbul wurden so z.B. bei einer gezielten Kastrationsaktion mit EU-Mitteln in Höhe von 780.000,- Euro einige Tausend Tiere ermordet. Es sollten 5.500 Hunde kastriert werden. Bestialische Methoden beim Einfangen, keine Fütterung, stümperhafte Operationen und Verbringen zahlreicher Tiere in abgelegene Waldgebiete trugen zum Tod der Hunde bei. Der Hundebestand in Istanbul liegt seit Jahren trotz zahlreicher gezielter Vergiftungsaktionen in wechselnden Stadtvierteln bei geschätzten 200.000 Tieren.

ALLAHIN VERDI CANI,ALLAH ALIR = NUR GOTT DARF DAS HERZ/LEBEN NEHMEN,WAS ER GEGEBEN HAT

Lanzarote

Auf der kleinen Ferieninsel gibt es sechs städtische Tötungsstationen sowie ein Tierheim. Pro Jahr werden in den Perreras nach spätestens 21 Tagen die Hunde und Katzen getötet. Aber auch Privatleute entledigen sich ihrer Tiere durch Tötung. Eine verbreitete Methode auf den Kanaren ist das Pfählen. Oder aber man hängt die Tiere in Bäume, um einen langsamen Tod herbeizuführen.
Diese bestialischen Methoden werden insbesondere gern bei Jagdhunden (Podenco, Galgo) eingesetzt. Lichtblick im Tierschutz ist das ETN-Katzenschutzprojekt in verschiedenen Hotelanlagen. Aktuell wurden Gespräche mit Politikern der Insel, Reiseveranstaltern und Hoteliers geführt, um auf Lanzarote die Tötungen zu beenden und Kastrationen sowie die Versorgung der Tiere flächendeckend durchzusetzen.

Griechenland

In Griechenland gibt es keine staatlichen Tierheime. Inoffiziell werden Vergiftungsaktionen der Streuner durchgeführt - sowohl von Gemeinden als auch von Privatleuten. Zahlenmaterial über getötete Tiere oder die Anzahl der Straßentiere gibt es nicht. Die Arbeit ausländischer Tierschützer, die Tierheime unterhalten, Kastrationsaktionen durchführen und Tiere auch ins rettende Ausland vermitteln, wird boykottiert. Ein Entgegenkommen seitens der Gemeinden und der Regierung können Tierschützer nicht erwarten. Tierärzte von ausländischen Tierschutzorganisationen, wie z.B. unser ETN-Tierärztepool, können nur ohne Wissen der Behörden und ortsansässigen Tierärzte helfen. Nicht selten wird den behandelnden Tierärzten mit Gefängnis gedroht. Nicht nur Griechenland, sondern auch andere EU-Länder verweigern trotz EU-Zugehörigkeit ausländischen Tierärzten das Betätigungsfeld im Tierschutz.

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